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BGB § 1713 Antragsberechtigte

BGB § 1713 Antragsberechtigte

[ Auszug: (1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wen ... ]